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LSB: Ausübung des Sports darf nicht untersagt werden - 28. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht 2G-Regelungen für den Sportbetrieb im Innenbereich vor

Bund und Länder haben ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das insbesondere mit Blick auf die steigende Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivstationen der Krankenhäuser schärfere Corona-Maßnahmen vorsieht. Die weitreichenden Beschlüsse werden nun umgehend auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt. So tritt ab Mittwoch, 24. November, die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) in Kraft. Auch der Sport im Innenbereich ist von den strengeren Maßnahmen betroffen, die insbesondere die 2G-Regelungen ab einer Hospitalisierungsrate von 3,0 betreffen. Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung insbesondere den Kindern und Jugendlichen durch die Gleichstellung mit geimpften und genesenen Personen den Zugang zur sportlichen Betätigung zu gewähren und keinen weiteren Lockdown für diese Personengruppe auszurufen. Für die 12 bis 17-Jährigen gilt die 3G-Regel – wenn zu den obligatorischen zwei Tests pro Woche in der Schule noch ein dritter, aktueller Selbsttest für das gemeinsame Sporttreiben im Innenbereich vorliegt. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate werden weiterhin immunisierten Personen gleichgestellt und sind frei von jedweden Beschränkungen.

„Sport und Bewegung tragen maßgeblich zur Gesunderhaltung der Bevölkerung bei“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Eine zweite pauschale Schließung von Spiel- und Sportstätten wäre daher ein falsches Zeichen gewesen – insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen. Die großzügigeren Regelungen für diese in besonderem Maße von der Pandemie betroffene Altersklasse begrüßen wir daher sehr.“ Damit stellt die Verordnung die Möglichkeiten des Sporttreibens für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der späten Impfempfehlung der STIKO noch die geringste Impfquote aufweisen, nicht nur im Freien, sondern auch im Innenbereich sicher. Die 3G-Regel und der damit einhergehende zusätzliche Selbsttest für nicht geimpfte Jugendliche sind aus Sicht des Hauptgeschäftsführers des Landessportbundes, Christof Palm, der aktuellen Situation „absolut angemessen“. „Und auch den Lockdown für ungeimpfte Personen, denen durch die neue Verordnung kein Zugang zum Sport im Innenbereich mehr ermöglicht wird, unterstützen wir ausdrücklich. Auch im organisierten Sport müssen wir leider den Druck auf die Ungeimpften erhöhen. Anstatt nach Impflücken zu suchen, müssen wir versuchen, die Impflücken zu schließen. Nur so werden wir es auf Dauer schaffen, dass wir in Zukunft wieder uneingeschränkt zusammen Sport treiben können“, so Palm weiter.

Für Personen ab 18 Jahren gilt: Ab dem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate von 3,0 wird für den Sport im Innenbereich die 2G-Regelung greifen, die nur noch geimpften und genesenen Personen den Zugang zum Sportbetrieb ermöglicht. Sollte die Rate den Wert von 6,0 überschreiten, tritt die 2G-Plus-Regelung in Kraft. Dann brauchen geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen negativen Corona-Test. „Mit Blick auf die sich aktuell verschärfende Situation auf den Intensivstationen und der nachweislich erhöhten Infektionsgefahr in Innenräumen, begrüßen wir die neuen Regelungen für den Sport im Innenbereich“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Der Sport hat von Beginn an seinen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet und wird dies im Sinne seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auch weiter tun.“ Ab einem Wert von 9,0 kann die Landesregierung noch schärfere Maßnahmen verhängen. Es wird dabei keine Unterscheidung nach Versorgungsgebieten oder Regionen geben, es gilt grundsätzlich nur die landesweite Hospitalisierungsrate, die nun maßgeblich für den Umfang der Schutzmaßnahmen ist. Im Außenbereich sieht das Infektionsschutzgesetz keine strengeren Regelungen für den Sport vor, sodass hier keine weiteren Einschränkungen gegenüber den aktuell geltenden Bestimmungen in Kraft treten werden.

Der Fokus des organisierten Sports liegt nicht erst jetzt, sondern von Beginn an auf den Kindern und Jugendlichen. Deshalb setzt der organisierte Sport unter Federführung der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz seine Impfkampagne mit Impfbussen-Terminen bei rheinland-pfälzischen Sportvereinen weiter fort. Bei über 20 Terminen konnten bereits tausende Impfungen durchgeführt werden, damit konnte insbesondere der Personengruppe der 12- bis 17-Jährigen ein unkompliziertes Impfangebot gemacht werden. In den nächsten Wochen folgen weitere Termine. Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz appelliert sehr deutlich an die Eltern der Jugendlichen. „Lasst eure Kinder impfen; es ist nicht nur der einzige Weg aus der Pandemie, auch wird es nur so möglich sein, dass sie auch in Zukunft bei steigenden Zahlen weiter Sport in ihren Sportvereinen treiben können“, sagt die Präsidentin des Sportbundes Rheinland, Monika Sauer.