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Rheinland-Pfalz passt Regeln für Quarantäne und die 2G-Plus-Regel an.

Die Omikron-Variante verbreitet sich rasend schnell, die Fallzahlen steigen stark. Daher bleiben Schutzmaßnahmen, Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln weiterhin unerlässlich. Trotz der Hinweise auf einen milderen Krankheitsverlauf könnte es mit der Omikron-Variante zu deutlich mehr Krankheits- und Quarantäneausfällen kommen. Damit die kritische Infrastruktur wie Polizei und Feuerwehr trotzdem funktionsfähig bleibt, gibt es folgende Änderungen:

©Staatskanzlei RLP
  • Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen können oder frisch doppelt geimpft oder genesen (Zeitraum von drei Monaten) oder geimpfte Genesene sind, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen.
     
  • Es gibt die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als Kontaktperson, nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle freitesten zu lassen. Ein Nachweis darüber muss erbracht werden.
     
  • Zudem entfällt die Testpflicht im Rahmen der 2GPlus-Regel nicht nur für Menschen, die bereits ihre Auffrischungs-Impfung erhalten haben, sondern auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene, deren Zweitimpfung bzw. Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, sowie geimpfte Genesene. Dies gilt zum Beispiel in der Gastronomie.

Die Änderungsverordnung tritt am 14.1. in Kraft: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

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