Ordnung für die Verleihung von Ehrungen im Tennisverband Rheinhessen

Diese Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12. April 2022 beschlossen und ersetzt die bis dahin gültige Ehrenordnung vom 28.1.1985.

 

Der Tennisverband Rheinhessen e.V. kann Damen und Herren, die sich um den Tennissport und das Vereinsleben besondere Verdienste erworben haben, Verbandsauszeichnungen zuteil werden lassen.

Verbandsauszeichnungen sind:

- Ehrennadel in Bronze - Ehrennadel in Silber - Ehrennadel in Gold

Die „Ehrennadel in Bronze“ kann auf Antrag verdienten Mitgliedern zuteilwerden. Die Verleihung erfolgt durch den antragstellenden Verein.

Die „Ehrennadel in Silber“ kann erhalten, wer die „Ehrennadel in Bronze“ des Verbandes besitzt und sich durch weitere verdienstvolle, ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein oder im Verband profiliert hat. Dabei ist in der Regel von einer 10-jährigen Tätigkeit auszugehen. In begründeten Fällen kann auf die Voraussetzung, dass die „Ehrennadel in Bronze“ bereits verliehen sein muss, verzichtet werden. Die Verleihung erfolgt durch ein Präsidiumsmitglied des Verbandes.

Die „Ehrennadel in Gold“ ist eine ganz besondere Auszeichnung, die für langjährige, verdienstvolle Arbeit im Verband oder Verein reserviert ist. Dabei ist in der Regel von einer 15-jährigen Tätigkeit auszugehen. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold setzt in jedem Falle die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber oder einer mehr als 20-jährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit voraus. Die Verleihung erfolgt in der Regel durch die Präsidentin/den Präsidenten des Verbandes

Der Antrag auf Auszeichnung einer Person kann gestellt werden: 1. durch den Vorstand eines Mitgliedsvereins, 2. durch das Präsidium des Tennisverbandes Rheinhessen.

Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen und in der Regel mindestens zwei Monate vor den vorgesehenen Auszeichnungstermin bei der Verbands-Geschäftsstelle einzureichen.

Über die Auszeichnung entscheidet das Präsidium des Tennisverbandes oder, bei Eilbedürftigkeit, ein Ausschuss des Präsidiums, dem die beiden Präsidenten und einem für den Sportbereich zuständigen Präsidiumsmitglied angehören müssen. Über die Auszeichnung ist ein Protokoll zu führen.

Außerhalb der ehrenamtlichen Tätigkeit im Verband oder Verein können auch andere Personen mit der Ehrennadel in Bronze oder der Ehrennadel in Silber ausgezeichnet werden, wenn sie sich besondere Verdienste um den Tennissport erworben haben. Solche Auszeichnung erfordern einen Beschluss mit 3⁄4 Mehrheit des Präsidiums des Tennisverbandes Rheinhessen.

Ehrungsantrag